Wenn Sie den Blog von Rechtsanwältin Diercks vielleicht schon etwas länger lesen, Sie ihr vielleicht auf Twitter folgen oder einmal einen Fachartikel von ihr in Händen gehalten haben sollten, dann wissen Sie, dass sich Frau Diercks schon seit 2010 beruflich äußerst intensiv mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzt – und damit weit bevor die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) überhaupt auf die Agenda trat. Dieser Sachverstand war zwischenzeitlich im wahrsten Sinne des Wortes amtlich, denn vom 4. April 2016 bis zum 24. Mai 2018 war Rechtsanwältin Diercks
Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannte Sachverständige für IT-Produkte (rechtlich).
War? Ja, sie war. Denn am 25. Mai 2018 hat nicht nur die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Geltung erlangt, sondern in dem Zusammenhang ist auch das neue Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Und da es damit die bisherigen Zertifizierungsverfahren durch das ULD (Unabhängige Landesdatenschutzzentrum Schleswig Holstein) nicht mehr gibt, siehe Kasten rechts unten, gibt es dafür auch keine anerkannten Sachverständigen mehr. In Folge dessen darf sich Frau Diercks auch nicht mehr so nennen.
Sie können sich aber sicher sein, ihr Sachverstand im Hinblick auf Datenschutz und IT-Recht ist mit der Gesetzesänderung nicht verloren gegangen. Vielmehr steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Diercks als sachverständige Anwältin gerne weiterhin mit ihrem Teamd für die Beratung und Vertretung in allen datenschutzrechtlichen Belangen und vor allem zur Erstellung von rechtlichen Gutachten im Bereich des IT- und Datenschutzrechts zur Verfügung.