Sachverstand für Datenschutz

Sachverstand für Datenschutz

Wenn Sie den Blog von Rechtsanwältin Diercks vielleicht schon etwas länger lesen, Sie ihr vielleicht auf Twitter folgen oder einmal einen Fachartikel von ihr in Händen gehalten haben sollten, dann wissen Sie, dass sich Frau Diercks schon seit 2010 beruflich äußerst intensiv mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzt – und damit weit bevor die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) überhaupt auf die Agenda trat. Dieser Sachverstand war zwischenzeitlich im wahrsten Sinne des Wortes amtlich, denn vom 4. April 2016 bis zum 24. Mai 2018 war Rechtsanwältin Diercks

Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannte Sachverständige für IT-Produkte (rechtlich).

War? Ja, sie war. Denn am 25. Mai 2018 hat nicht nur die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Geltung erlangt, sondern in dem Zusammenhang ist auch das neue Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Und da es damit die bisherigen Zertifizierungsverfahren durch das ULD (Unabhängige Landesdatenschutzzentrum Schleswig Holstein) nicht mehr gibt, siehe Kasten rechts unten, gibt es dafür auch keine anerkannten Sachverständigen mehr. In Folge dessen darf sich Frau Diercks auch nicht mehr so nennen. 

Sie können sich aber sicher sein, ihr Sachverstand im Hinblick auf Datenschutz und IT-Recht ist mit der Gesetzesänderung nicht verloren gegangen. Vielmehr steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Diercks als sachverständige Anwältin gerne weiterhin mit ihrem Teamd für die Beratung und Vertretung  in allen datenschutzrechtlichen Belangen und vor allem zur Erstellung von rechtlichen Gutachten im Bereich des IT- und Datenschutzrechts zur Verfügung.

Typische Anwendungsfälle sind hier zum Beispiel

  • Verfassen von IT- und datenschutzrechtlichen Gutachten zu Geschäftsmodellen, Applikationen und/oder Tools
  • Erstellung von Gutachten im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO.
  • Compliance-Prüfung von und Beratung zu Unternehmensprozessen, Geschäftsmodellen, Applikationen und/oder Tools in datenschutz- und IT-rechtlicher Hinsicht
  • Erstellung von Datenschutzbedingungen und Datenschutzerklärungen (Informationen zur Datenverarbeitung nach Art. 12, 13 DSGVO) zu Applikationen, Plattformen und/oder Tools,
  • Beratung zu sonstigen datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO im Unternehmen und deren interner Umsetzung,
  • Erstellung von organisatorischen Maßnahmen in Form Datenschutz-, IT-, Internet- und Social Media Richtlinien bzw. entsprechender Betriebsvereinbarungen für Unternehmen.
  • Vertretung in datenschutzrechtlichen Verfahren vor den Behörden und den Gerichten.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DGVO) ist bereits im Jahr 2016 Kraft getreten und hat am 25. Mai 2018 in der gesamten EU unmittelbar Geltung erlangt. Mit der DSGVO treffen die Unternehmen nicht nur erheblich mehr Informations-, Dokumentations-, Sicherheits- und Meldepflichten zu als zuvor, auch die Höhe der möglichen Bußgelder steigt erheblich, nämlich auf bis zu 20 000 000 Euro bzw. bis zu 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres. 

In Folge dessen ist es für Unternehmen unabdingbar, sich mit der DSGVO  auseinanderzusetzen und die notwendigen Änderungen der datenschutzrechtlichen Prozesse im Unternehmen einzuleiten.

Auf dem Blog Diercks Digital Recht finden Sie zahlreiche weiterführende Artikel zu diesem Thema, insbesondere in den Rubriken Datenschutz, ePrivacy-Richtlinie und EU-DSGVO.

Gerne stehen wir Ihnen als Anwaltskanzlei Diercks bei der Umsetzung der Anforderungen der DSGVO in ihrem Unternehmen zur Seite. Melden Sie sich gerne einfach unverbindlich bei uns!

 

Das Datenschutz-Gütesiegel des ULD (bis 24. Mai 2018)

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat mit dem Datenschutz-Gütesiegel als erste öffentliche Institution in Deutschland ein staatlich anerkanntes Gütesiegel für Produkte und Dienstleistungen im IT-Bereich geschaffen.

In ihrer Eigenschaft als Sachverständige war Rechtsanwältin Diercks berechtigt, rechtliche Gutachten zu erstellen, die für die Vergabe des Datenschutz-Gütesiegels beim ULD erforderlich sind.

Unternehmen profitierten im Wettbewerb durch ein derartiges Datenschutz-Gütesiegel. Viele Unternehmen hinterfragen zunehmend ihre Dienstleister wie Geschäftspartner, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und verlangen eben darüber Nachweise. Mit der Zertifizierung durch das ULD zeigten  Unternehmen Kundenn wie Geschäftspartnern unmittelbar, dass die Datenschutzkonformität Ihrer Produkte oder Dienstleistungen gewährleistet wird. 

Mehr Informationen zum Datenschutz-Gütesiegel und zum Zertifizierungsprozess können Sie auf den Seiten des ULD selbst erhalten.