Vertragsgestaltung

Verträge & Vertragsdokumente
in den Bereichen IT-| Medien-| Datenschutz- und Arbeitsrecht

“Verträge? Ach, die brauchen wir nicht.”, schließlich habe man “schon immer gut zusammengearbeitet” und “mehr als ein Hamburger Kaufmannswort braucht es nicht“ oder “so ein Vertrag macht das doch alles nur kompliziert” sind Sätze, die wir des Öfteren von Mandanten gehört haben. Allerdings haben wir auch schon von so manchem Mandanten gehört, der zu uns kam, weil er derartige Sätze nicht nur bitter, sondern auch teuer bereuen musste.

Richtig ist, einen guten Vertrag braucht man im Regelfall nicht mehr (!), nachdem er in die Schublade gelegt wurde. Denn Sinn und Zweck eines Vertrages ist, dass man ihn im besten Falle nach der Unterzeichnung (oder dem zustimmenden Klick per Opt-In) nicht mehr benötigt.

Warum?

Im Falle des Individualvertrages haben sich die Vertragsparteien bereits im Vorwege über mögliche Eventualitäten Gedanken gemacht und für beide Seiten bereits zufriedenstellende Lösungen gefunden. Zum Beispiel ist dann die Frage, wer in welchem Fall die Verantwortung für eine Projektverzögerung zu tragen hat, klar geregelt.

Und im Falle von Rahmenverträgen, AGB oder den Nutzungsbedingungen einer Online-Plattform sind die Regeln klar und rechtssicher aufgestellt, so dass auch hier im Falle von Unstimmigkeiten bereits der Weg zur Lösung aufgezeigt ist.

Ein Vertragsdokument zeichnet das beabsichtigte Geschäft oder die beabsichtigte Form der Zusammenarbeit klar und verständlich auf und lässt damit im Tagesgeschäft Raum für die Konzentration auf eben jenes.

Das Team der Anwaltskanzlei Diercks steht Ihnen bei der Vertragsgestaltung im IT-| Medien-| Datenschutz-| und Arbeitsrecht unter anderem bei diesen Themen gern zur Seite (Klicken Sie auf den Button für mehr Informationen):