Anders als gewohnt, geht es bei diesem Interview nicht nur ausschließlich um den Job als Anwältin im Datenschutzbereich. Nina Diercks erzählt auch von ihrem Werdegang zur Rechtsanwältin, von ihren Interessen sowie von ihren Hobbys. Den einen oder anderen Insight in ihr Privatleben gibt sie ebenfalls preis.
Wer also einen Blick hinter die Fassade der Rechtsanwältin Nina Diercks werfen möchte, kann dies gerne hier tun.
Der unangenehmere Part der DSGVO: Bußgelder und Schadensersatzforderungen. Aber auch damit muss man sich zwangsläufig, wenn man mit der DSGVO in Berührung kommt, auseinandersetzen. Welche Risiken gibt es und welche Strafen fallen dafür an? Wie kann man sich davor am besten schützen? Diese Fragestellungen beantwortet Rechtsanwältin Nina Diercks ausführlich in ihrer Kolumne.
Die vollständige Kolumne in der „Upload” können Sie hier nachlesen.
Der Datenschutz hat auch im Sourcing- und Bewerbungsprozess eine immense Bedeutung. Und im Hinblick auf dieses Thema beleuchtet Rechtsanwältin Nina Diercks als Gast die datenschutzrechtlichen Aspekte gemeinsam mit den anderen beiden Diskutanten Heise-Justiziar Joerg Heidrich und Redakteur Holger Bleich.
Den gesamte Aufnahme der 74. Episode des c’t-Datenschutz-Podcasts finden Sie hier.
Risikobasierter Ansatz bei Drittstaatentransfers – hierzu nimmt Rechtsanwältin Nina Diercks Stellung, zeigt auf, was der EuGH in Schrems II gesagt hat, was es mit dem risikobasierten Ansatz auf sich hat und wie der EDPB (European Data Protection Board) dazu steht.
Lesen Sie gerne hier ihren Vortrag: https://www.hannoverscher-datenschutztag.de/vortraege/vortrag-diercks.pdf
Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) ist unter anderem relevant, wenn auf einer Website ein Analytics-Werkzeug eingebunden oder auf zielgruppen-spezifische Werbung gesetzt wird. Rechtsanwältin Nina Diercks erklärt zur Premiere ihrer UPLOAD-Kolumne, was es mit dem TTDSG auf sich hat, warum die Regelungen darin eigentlich niemanden überraschen sollten und wohin die Reise in diesem Bereich gerade geht.
Upload Magazin 101 – 17.04.2022
„Wenn ich ein Mann wäre, würden Sie mir diese Frage nicht stellen.“ – in einer dominierenden Männerwelt, was den IT-Bereich angeht, muss man sich gefühlt als Frau beweisen, um nicht von der Seite belächelt zu werden. Doch Rechtsanwältin Nina Diercks stellt in dem Artikel klar, dass man als Frau ebenso die Möglichkeiten hat, Familie und Karriere unter einen Hut zu bringen. Sie spricht von Selbstständigkeit, Work-Life-Balance und langfristigem Aufbau eines Mandant:innenstamms.
Diesen Artikel und mehr finden Sie hier: New Lawyers #16 Talentrocket
Rechtsanwältin Nina Diercks hat für die Stiftung Datenschutz einen Vortrag für den DatenTag Online ausgearbeitet, in der sie die Frage klärt, ob KI-geschützte Entscheidungen im HR-Bereich zugleich rechtmäßig sind als auch Diskrimierungspotenzial aufweisen können.
Den Link zur Übersicht der einzelnen Vorträge finden Sie hier: https://stiftungdatenschutz.org/veranstaltungen/unsere-veranstaltungen-detailansicht/datentag-datenschutz-und-kuenstliche-intelligenz-239 (etwas nach unten scrollen)
Die künstliche Intelligenz (kurz: KI) ist mittlerweile nicht mehr in unserem Alltag wegzudenken und daher auch in der Personalauswahl zu finden. Ob dies allerdings rechtlich zulässig sein kann und für was alles ein solcher Einsatz von KI zu gebrauchen ist, darüber schreibt Rechtsanwältin Nina Diercks in der Ausgabe BvD-News 03/2021, Seite 22 – 27.
Personalgewinnung und -auswahl ist ein großes Thema, bei denen die Meinungen im Bereich des Rechts und der HumanResources in verschiedene Richtungen gehen. So auch in dem Podcast von Joachim Diercks und Rechtsanwältin Nina Diercks. Die Eheleute diskutieren auf seriöser wie auch humorvoller Ebene gemeinsam die rechtlichen Fragen rund um die Personalgewinnung.
Den Podcast finden Sie hier: https://soundcloud.com/user-520622072/tiktok-video-interviews-ki-alles-hr-themen-und-rechtlich-nina-diercks-gibt-antworten?utm_source=clipboard&utm_medium=text&utm_campaign=social_sharing
Wie Twitter – nur mit Ton statt Text. Das ist die neue App “Clubhouse”, mit der man nur über Einladungen die Möglichkeit erhält, sich dort anmelden zu können. Und seine Daten anzugeben. Über die Richtlinien dieser App hat sich Rechtsanwältin Nina Diercks ein eigenes Urteil gebildet und dieses in dem nachfolgenden Artikel preisgegeben: https://www.businessinsider.de/tech/werbung-abomodelle-datenschutz-was-die-clubhouse-agbs-ueber-das-geschaeftsmodell-des-gehypten-startups-verraten/
In einem Interview mit Frau Ilona Cosack stellt sich Frau Rechtsanwältin Nina Diercks einem Aufgebot an Fragen rund um ihre Kanzlei – etwa bzgl. des Arbeitsablaufes, dem Sichern der Daten innerhalb ihrer Arbeit und welche Arbeitsmittel genutzt werden. Sie geht ebenso eindringlich darauf ein, dass auch andere Kanzleien sich frühzeitig mit der Datensicherheit beschäftigen sollten, um sich unangehmene Überraschungen zu ersparen.
Das vollständige Gespräch finden Sie hier – ab Seite 127.
Das Gespräch ist zwar aus 2020, hat aber nichts an Aktualität verloren. Rechtsanwältin Nina Diercks spricht über ein großes Thema, welches mit Beginn der Corona-Pandemie so gut wie fast jede Branche getroffen hat: Die schnelle Umstellung ins Home Office! Hierbei gibt es allerdings im Bereich des Datenschutzes und Arbeitsrechtes vieles zu beachten, sei es für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.
Den Podcast finden Sie hier: https://different-thinking.de/datenschutz-und-arbeitsrecht-im-homeoffice/
Ab Minute 4:25. Viel Spaß!
Das Jahr 2020 war für viele kein Leichtes und auch für Rechtsanwältin Nina Diercks mit vielen Änderungen im beruflichen Bereich verbunden. Nachdem sie sich Anfang des Jahres einer bereits bestehenden Kanzlei samt Team angeschlossen hatte, entschloss sie sich Mitte August wieder in ihrer eigenen Kanzlei zu arbeiten.
Den ganzen Artikel finden Sie hier: https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/nina-diercks-it-recht-datenschutzrecht-eigene-kanzlei-moehrle-happ-luther/
Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) hat noch einmal mehr an Bedeutung während der Corona-Pandemie gewonnen, besonders mit den Corona-Apps, die auf den Smartphones der einzelnen Bürger installiert werden sollen. Diese sollen das Nachverfolgen von Infektionsketten erleichtern und die Kontaktpersonen von Covid19-Erkrankten informieren. Nur wer garantiert die Sicherheit der sensiblen Daten und was ist, wenn der Staat mehr Informationen sammeln will, als zuvor angekündigt? Neben anderen bekannten Personen klärt Rechtsanwältin Nina Diercks über die DSFA auf und teilt diesbezüglich ihre Sichtweise.
Den vollständigen Bericht finden Sie hier: https://netzpolitik.org/2020/datenschutz-folgenabschaetzung-dsgvo-vertrauen-ist-gut-kontrolle-ist-besser/
Anlässlich eines entsprechenden Gesetzesentwurfes des Deutschen Bundestages wurden eingeladene Anwält:innen zu Ihrer Bewertung diesbezüglich befragt – darunter auch die Rechtsanwältin Nina Diercks. Ihre Meinung und Auffassung zu dem ganzen Thema, was die Stärkung des fairen Wettbewerbes angehe und speziell der Schutz vor missbräuchlichen Abmahnungen sowie die daraus resultierenden Folgen, hat Frau Nina Diercks offen mitgeteilt.
Hier finden Sie den oben genannten Artikel des Deutschen Bundestages.
Um den Datenschutz im Beschäftigtenverhältnis ranken sich – leider – hartnäckige Mythen und Halbwahrheiten. Gerade seitdem die DSGVO ihre Geltung erlangt hat, sind insbesondere Personalabteilungen verunsichert, ob eine moderne Gestaltung von Auswahl- und Bewerbungsverfahren überhaupt noch rechtskonform möglich ist.
Warum Beschäftigte natürlich nicht Informationen zur Datenverarbeitung unterschreiben müssen und dem Grunde nach selbstverständlich noch Personalmanagement-Systeme sowie moderne Eignungsdiagnostik eingesetzt werden können, erklärt Rechtsanwältin Diercks in ihrem ersten Teil ihres zweiteiligen Fachaufsatzes in der Zeitschrift zfm – Zeitschrift für das moderne Forderungsmanagement 3/2019.
Lesen Sie gerne hier den ersten Teil der Fachaufsatzes:
Seitdem der Europäische Gerichtshof Mitte Mai 2019 entschieden hat, dass Unternehmen in der EU nicht nur Überstunden ihrer Mitarbeitenden erfassen müssen, sondern deren komplette Arbeitszeit, ist die Aufregung sehr groß, vor allem auf Seiten der Unternehmen. Einige fürchten gar die Rückkehr der Stempeluhren und das Ende der Vertrauensarbeitszeit. Warum diese Befürchtungen übertrieben sind, erklärt Rechtsanwältin Nina Diercks in diesem Artikel.
Lesen Sie den Artikel gerne digital auf unserem Blog:
Dieser Artikel wurde im Mai 2019 auf dem Blog der Kanzlei erstmalig veröffentlicht. Eine weitere Veröffentlichung fand in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift managerSeminare statt:
Ein Bewerbungsverfahren kann viele Etappen enthalten, um einen bestmöglichen Eindruck eines Bewerbers zu erhalten. Mittlerweile setzen auch zahlreiche Unternehmen auf künstliche Intelligenz in einem solchen Verfahren: sei es durch Audio- oder sogar Videoaufnahmen, um anhand der Sprache, Mimik oder auch Gestik erste Informationen zu bekommen, wie sich der Bewerber ausdrückt oder auch darstellt. Die KI vergleicht dieses dann mit Daten aus Persönlichkeitsstudien ab und will dadurch feststellen, welcher Kandidat am besten für das Unternehmen geeignet ist. Doch gerade hier sieht Rechtsanwältin Nina Diercks ein entscheidendes Problem beim Datenschutz.
Wie sie dazu steht, finden Sie hier: https://www.humanresourcesmanager.de/recruiting/sprachanalysesoftware-das-recruitingtool-der-zukunft/
In ihrem Beitrag für die Zeitschrift Computer & Recht beschäftigt sich die Verfasserin mit dem Verhältnis zwischen Datenschutzrecht und UWG aus europarechtlicher Sicht. Einleitend wird betont, dass vor allem die Frage umstritten ist, ob Mitbewerber ihre Konkurrenten bei Datenschutzverletzungen gegen den unlauteren Wettbewerb abmahnen können. Hieran anknüpfend wird auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.01.2017 (I-20 U 40/16; WRP 2017, 470) verwiesen, bei dem die Frage aufgekommen ist, ob ein Verband unter der inzwischen außer Kraft getretenen EU-Datenschutzrichtlinie (juris: EGRL 46/95) Datenschutzrechtsverletzungen für betreffende Personen geltend gemacht werden können. Im konkreten Fall wurde entschieden, dass gemeinnützigen Verbänden schon unter der EU-Datenschutzrichtlinie eine Klagebefugnis in Datenschutzsachen zustand. Darüber hinaus wird erläutert, dass wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach dem UWG ihre Grundlage im Wettbewerbsrecht der Union finden. Abschließend wird festgehalten, dass keine Stellung zu der Frage bezogen wurde, ob die DSGVO (juris: EUV 2016/679) eine Sperrwirkung gegenüber wettbewerbsrechtlichen Rechtsbehelfen aufweist.
Lesen Sie gerne den gesamten wissenschaftlichen Aufsatz in der Printausgabe 02/2019 der Computer und Recht oder auf dem Rechtsportal juris unter dem folgenden kostenpflichtigem Link:
Der Aufsatz wurde in die offizielle Verfahrensdokumentation des EuGH zur Rechtssache C-40/17 aufgenommen. Link
Rechtsanwältin Nina Diercks räumt in Ihrem neuen Beitrag in der AuA – Arbeit und Arbeitsrecht– mit den falschen Interpretationen bzgl. den Einwilligungen zur Verarbeitung von Bewerberdaten auf. Denn die Regelungen der DSGVO sowie dem angepassten BDSG haben sich verhältnismäßig wenig im Hinblick auf Recruiting- und Personalauswahlverfahren geändert. Wann und auf welchem Weg eine Einwilligung tatsächlich eingeholt werden muss, erklärt Rechtsanwältin Diercks anhand der aktuellen Rechtsprechung unter der DSGVO.
Des Weiteren sollten Personaler, so empfiehlt die Rechtsanwältin in Ihrem Artikel, dringend Ihre Personalauswahlmethoden überprüfen; denn sollten Mittel verwendet werden, welche eignungsdiagnostisch erwiesenermaßen als ungeeignet gelten, so kann hier – und zwar völlig unabhängig davon, welche Einwilligung vom Bewerber eingeholt wurde – ein Bußgeldtatbestand der DSGVO verwirklicht werden.
Lesen Sie den ganzen Artikel gerne in der Printausgabe der AuA 12/18 oder kostenpflichtig digital unter dem folgenden Link:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/ausgabe-1218
In diesem Gastbeitrag im UPLOAD Magazin klärt Rechtsanwältin Diercks den Leser darüber auf, wie KMU die DSGVO-Compliance anhand einer Checkliste erreichen können. Warum der richtige Aufbau vom Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten den Unternehmen hilft, rechtskonform nach der DSGVO zu handeln und worauf zu achten ist, wenn Daten in sogenannten unsicheren Drittstaaten wie den USA verarbeitet werden.
Lesen Sie den kompletten Artikel gerne hier:
https://upload-magazin.de/blog/29620-dsgvo-praxisleitfaden-kmu/
In diesem, auf der Seite CR-online.de (Portal zum IT-Recht des Otto Schmidt Verlages) veröffentlichen wissenschaftlichen Aufsatz, stellt Rechtsanwältin Nina Diercks den von Köhler in WPR 12/2018, 1269 ff. vertretenen Ansatz auf den Prüfstand, nach dem die DSGVO gegenüber dem Wettbewerbsrecht abschließenden Charakter entfalten soll. Rechtsanwältin Diercks untersucht in Ihrem Aufsatz, ob der DSGVO wirklich eine Sperrwirkung gegenüber wettbewerbsrechtlichen Rechtsbehelfen beigemessen werden kann.
Lesen Sie gerne den gesamten wissenschaftlichen Aufsatz auf der CR-online.de Seite unter dem folgenden kostenpflichtigem Link:
http://www.cr-online.de/53924.htm
In einem Plaudertalk zwischen Stephan Hansen-Oest und der Rechtsanwältin Nina Diercks geht es um das große Thema Datenschutzrecht, wie Nina Diercks zum Datenschutz kam, Datenschutz und Personal sowie die Zulässigkeit von Video-Interviews.
Den vollständigen Podcast finden Sie hier: https://podcastaddict.com/episode/75597558
In diesem Interview mit dem Handelsblatt vom 30.10.2018 zeigt Rechtsanwältin Diercks auf, weshalb Unternehmen zu großen Teilen noch nicht DSGVO-compliant sind, warum oft auch interne Kommunikationsschwierigkeiten den Prozess zur Erreichung der Compliance erschweren und auch, welche Vorteile die Unternehmen mittelfristig aus einer erfolgreichen DSGVO Umsetzung ziehen.
Lesen Sie gerne das komplette Interview im kostenpflichtigen Bereich des Handelsblatts hier:
In dieser Diskussionsrunde diskutiert Rechtsanwältin Nina Diercks mit verschiedenen Vertretern aus der Kommunikationsbranche über die Chancen und Risiken der digitalen Welt. Rechtsanwältin Diercks zeigt rechtliche Schwachstellen auf, aber auch, wie Unternehmen diese Kanäle durchaus rechtskonform zu Ihrem Vorteil nutzen können.
Sehen Sie die gesamte Aufzeichnung gerne hier:
https://www.nordmetall.de/das-machen-wir/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/standpunkte-tv
Das Portrait im Anwaltblatt 06/18 von Rechtsanwältin Diercks gibt einen Einblick in ihre berufliche Karriere als Rechtsanwältin, wie sie ihre „Nische“ als hochspezialisierte Rechtsanwältin fand, aber auch mit welchen Schwierigkeiten Rechtsanwältin Diercks zu Beginn ihrer Karriere zu kämpfen hatte und wie es zu dem Entschluss kam, die heutige Anwaltskanzlei Diercks zu gründen. Lesen Sie das 4-seitige Portrait gerne hier:
Eine ausführliche Auseinandersetzung mit der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Video-Interviews in Personalauswahlverfahren nimmt Rechtsanwältin Nina Diercks in der Dezember Ausgabe der DuD –Datenschutz und Datensicherheit- vor. Bewusst stellt Rechtsanwältin Diercks die gängige Argumentation von Datenschützern und Arbeitsrechtlerin in Frage und beleuchtet rechtlich sowohl unter dem BDSG sowie unter der DSGVO die Einschätzungen aus den letzten Tätigkeitsberichten der Datenschutzbehörden NRW und Berlin, welche diese Verfahren für Personalauswahlverfahren als unzulässig erklärten.
Den vollständigen Aufsatz lesen Sie in der Printausgabe 12/2017 der DuD.
In diesem wissenschaftlichen Beitrag in der Fachzeitschrift PRev Revisionsrecht stellt Rechtsanwältin Nina Diercks die aktuelle Rechtslage unter dem BDSG gegenüber der im Mai 2018 in Kraft tretenden DSGVO mit Fokus auf Big Data Analysen gegenüber. Denn die rechtlichen Voraussetzungen ähneln sich nur auf den ersten Blick, entscheiden sich dabei aber sehr im Detail. Nina Diercks zeigt in diesem Beitrag auf, welche Rechtsunsicherheiten nach dem Mai 2018 bestehen bleiben, da hier die Chance vertan wurde Big Data Analysen rechtlich umfassend und einheitlich zu regeln. Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Printausgabe PRev Revisionsrecht (5/10).
In der aktuellen Ausgabe der AuA –Arbeit und Arbeitsrecht (10/2017) hinterfragt Rechtsanwältin Nina Diercks juristisch die Einschätzung der Datenschutzbehörden NRW und der Datenschutzbehörde Berlin, welche in Ihren Tätigkeitsberichten den Einsatz von Skype und zeitversetzten Video-Interviews in Personalauswahlverfahren grundsätzlich als unzulässig eingestuft haben. Aber ob diese Einschätzung juristisch wirklich haltbar ist oder Personaler und Recruiter im Auswahlverfahren weiterhin legitim auf diese Methode zurückgreifen können, lesen Sie gerne in der Printausgabe 10/2017 der AuA.
Warum das sogenannte „Silo-Denken“ in Unternehmen auch ein Compliance-Problem darstellt, erklärt Rechtsanwältin Nina Diercks in dem Interview mit der Kommunikationsberaterin Jeanette Wygoda. In diesem Interview begründet Nina Diercks zeitgleich, warum Compliance ein Thema für die Führungskräfte-Kommunikation ist und wieso Silo-Denken ab Mai 2018 für Unternehmen richtig teuer werden kann.
Das vollständige Interview lesen Sie gerne hier im Blog von Jeanette Wygoda.
Rechtsanwältin Nina Diercks war 2017 auf der Messe der CeBIT in Hannover bei der #heiseshowXXL zu Besuch. An der Seite von Joerg Heidrich gehen sie verschiedenste Beispiele von Arbeitnehmern durch, die ihren Frust im Internet preisgeben. Das Problem: der Chef sieht die unerfreulichen Posts auch.
Wie hier das Arbeitsrecht Anwendung findet, sehen Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=mheIxMHAVCo
Im pressesprecher wurde in der Printausgabe 02/17 der Artikel von Rechtsanwältin Nina Diercks zum Thema Influencer Verträge veröffentlicht. In diesem erklärt Nina Diercks, weshalb Kommunikatoren die Zusammenarbeit mit Influencern auf eine verlässliche vertragliche Grundlage stellen sollten und welche rechtlichen Fallstricke auf Sie warten können, falls Sie nicht vor Beginn der Zusammenarbeit die Leistungsinhalte professionell und konkret, wie bei jeder anderen beginnenden Geschäftsverbindung auch, in einen Vertrag fixiert haben sollten.Und zu guter Letzt beim Thema „Influencer Relations“ nicht zu vergessen; die richtige Kennzeichnung der Werbung.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier.
Der auf welt.de veröffentlichte Beitrag der Autorin Anette Dowideit behandelt in interessanter Weise die Geschäftsmodelle von “Influencern” und “Advertorials”. Bei der Beantwortung rechtlicher Fragen stützt sich die Autorin dabei u.a. auf die Expertise von Rechtsanwältin Nina Diercks. Warum auch Werbung im Internet als solche zu kennzeichnen ist und warum ein Verstoß dagegen kein Kavaliersdelikt ist, erfahren Sie hier.
Die Spezialausgabe “Gehalt und Karriere 2016″ des Magazins ”Focus” enthält einen spannenden Beitrag zum Thema ”Online Recruiting”, in dem die Autorin Sonja Dietz u.a. auf die Expertise von Rechtsanwältin Nina Diercks zurückgreift, um den Leser auf die rechtlichen Aspekte des Einsatzes von Big Data-Technologien im Recruiting-Prozess aufmerksam zu machen. Mehr erfahren Sie in der Printausgabe und hier ab S. 94 (kostenpflichtiger Inhalt).
Eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Thema “Scoring” nimmt Rechtsanwältin Nina Diercks in der Januar-Ausgabe der PinG vor. Neben einer rechtlichen Einordnung des Scorings als Geschäftsmodell wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob aus allgemein zugänglichen personenbezogenen (Arbeitnehmer-)Daten Score-Werte erstellt und genutzt werden dürfen. Der Artikel findet sich sowohl in der Print-Ausgabe der PinG (1/2016) als auch hier (kostenpflichtiger Inhalt).
In diesem von Heike Scholz herausgegebenen Ratgeber für Unternehmen, die ihre Social Media Aktivitäten optimal gestalten wollen, findet sich ein Beitrag von Rechtsanwältin Nina Diercks zum Thema Mobile & Recht. Dieser vermittelt in gewohnt lockerem Stil, warum das Recht im Mobile-Business genauso eine Rolle spielt wie in jedem anderem Geschäftsfeld auch. Mehr Infos zum Buch finden Sie hier.
Ein Beitrag von Tina Bauer auf onlinemarketing.de zur Schleichwerbung und Produktplatzierung in Sozialen Netzwerken, verfeinert mit juristischen Anmerkungen von Rechtsanwältin Nina Diercks zum Thema Kennzeichnungspflicht und Abmahngefahr für Blogger, findet sich hier.
Im Handelsblatt beantwortet Rechtsanwältin Nina Diercks die Fragen von Christof Kerkmann zum Safe-Harbour-Urteil und dessen Folgen für Firmen. Abrufbar im Online-Archiv des Handelsblattes (kostenpflichtiger Inhalt).
Wann fremde Marken zu Werbezwecken genutzt werden dürfen, erklärt Rechtsanwältin Nina Diercks auf mynewsdesk.com. Mithilfe aktueller Rechtsprechung wird der schmale Grat zwischen unzulässiger Rufschädigung und zulässiger vergleichender Werbung beschritten. Dies und die Antwort auf die Frage, welche Rolle dabei das Keyword-Advertising spielt, erfahren Sie hier.
In der Analyse von Christiane Schulzki-Haddouti werden die Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes gegen das Safe-Harbour-Abkommen erörtert und nach einer Lösung für den transatlantischen Datenverkehr in der Zukunft gesucht. Mit einer Anmerkung von Rechtsanwältin Nina Diercks auf heise.de.
Gegenstand dieses Beitrages auf mynewsdesk.com ist die Verwendung fremder Bilder für die eigene Unternehmenswebseite. Rechtsanwältin Nina Diercks zeigt Risiken auf, die bei der Bebilderung durch Agenturen bestehen, klärt Haftungsfragen und gibt Hinweise für eine Anwendung in der Praxis.
Als handverlesener Link bekommt der von Rechtsanwältin Nina Diercks veröffentlichten Artikel “Der schmale Grat der Schleichwerbung im Netz” vom 3.8.2015 auch einen Platz im Bildblog zugewiesen.
Die Verwendung fremder geschützter Marken zu Werbezwecken im Internet ist für Unternehmen ein beliebtes und kostengünstiges Mittel der Eigenwerbung. Dass es dabei auf dem europäischen Markt einiges zu beachten gilt, zeigt Rechtsanwältin Nina Diercks in diesem Beitrag auf mynewsdesk.com. Thematisiert werden dabei Markenrechtsverletzungen in Keywords und AdWords-Anzeigen sowie die Markenbeschwerde bei Google.
Gerrit-Milena Strätling schreibt über Schleichwerbung auf Youtube, die rechtliche Auffassung der Beteiligten und die Reaktion der Landesmedienanstalten. Der Artikel aus der “Lebensmittel Zeitung” mit Anmerkungen von Rechtsanwältin Nina Diercks ist hier abrufbar (Zugriff kostenpflichtig).
Äußerungen über Unternehmen in Internet oder Presse können für diese weitreichende Folgen haben. Wann eine justiziable Rechtsverletzung vorliegt, wann die Meinungsfreiheit der Äußernden Vorrang genießt und warum eine klare Grenzziehung oftmals nicht möglich ist, zeigt Rechtsanwältin Nina Diercks in ihrem Beitrag auf mynewsdesk.com.
Einkäufe im Internet zukünftig mit Tweets oder Posts zu bezahlen ist das Ziel neuer Start-ups, die Social-Media-Aktivitäten als neue Währung etablieren wollen. Für das Wochenendjournal der “Neuen Osnabrücker Zeitung” erläutert Rechtsanwältin Nina Diercks, wie das neue Social-Media-Phänomen der “Social Currency”, also “Bezahlen per Tweet/Post”, rechtlich zu bewerten ist.
Für den “Karriere Spiegel” der Onlineausgabe des Magazins “Der Spiegel” erläutert Rechtsanwältin Nina Diercks, warum unbedacht gepostete Lästereien gegenüber dem Arbeitgeber in sozialen Netzwerken schnell zum arbeitsrechtlichen Bumerang werden können und empfiehlt Unternehmen, Richtlinien für die Nutzung sozialer Medien aufzustellen.
Das in der Reihe “Campus smart” erschiene Buch der Autorin Ute Blindert zeigt, wie die Sozialen Netzwerke Berufseinsteigern bei der Suche nach dem Traumjob helfen können. Welche rechtlichen Fallstricke von der Profilerstellung bis hin zum Netzwerken auftreten können, erklärt Rechtsanwältin Nina Diercks ab S. 104.
“Seiten entfernen auf Facebook – Die Reste der HoGeSa”
Im taz-Artikel ”Seiten entfernen auf Facebook – Die Reste der HoGeSa” stellt Rechtsanwältin Nina Diercks klar, dass deutsches Recht grundsätzlich auch gegenüber Facebook, Instagram und Twitter Anwendbarkeit findet, das deutsche Datenschutzrecht jedenfalls dann, wenn die Konzerne eine Niederlassung in Deutschland haben. Zudem erklärt die Juristin, warum es bei verbotenen Symbolen und strafrechtlich relevanten Hetzparolen ihrer Nutzer dennoch so ist, dass sich die Unternehmen nicht verantwortlich fühlen (müssen).
Bei den DataDays 2014 in Berlin handelt es sich um eine Veranstaltung, um mit anderen Referenten über die Datenwelt und die Gesellschaft als Ganzes zu diskutieren. Welche Technologien das Potenzial haben, diese positive zu beeinflussen, wie Daten intelligenter genutzt werden können und wie dies zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil führen wird.
Hier hielt Rechtsanwältin Nina Diercks einen Vortrag über den Umgang der Daten in der heutigen Zeit. Den gesamten Vortrag finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=NA2UptY9tl4
“Social Media Nutzung in Unternehmen: Wem gehören die Daten?”
In ihrem umfangreichen Gastbeitrag für das Online-Magazin Karrierebibel.de beantwortet Rechtsanwältin Nina Diercks die Gretchenfragen aktueller Unternehmenskommunikation: Was ist noch authentisch, wenn Arbeitnehmer zwar nicht während der Arbeitszeit in den sozialen Netzwerken surfen und sich durch Facebook von der Arbeit ablenken lassen dürfen, aber ein Social-Media-Manager für den möglichst originellen, persönlichen Auftritt gegenüber den Kunden installiert wird? Was hat es insbesondere für rechtliche Konsequenzen, wenn dabei – durchaus gewollt – die Grenzen zwischen “dienstlich” und “privat” immer mehr verschwimmen? – Ein Plädoyer für klare Social-Media-Richtlinien im Unternehmen.
SocialMediaRecht.de zur ”t3n-Blogperle Social Media” gekürt
Das t3n-Magazin kürt das von Rechtsanwältin Nina Diercks und Rechtsanwalt Stephan Dirks herausgegebene “Social Media Recht Blog” als eines der “herausragenden deutschsprachigen Protagonisten aus dem Social-Media-Bereich” zur “t3n-Blogperle”.
Interview mit dem Crosswater Job Guide zum HR BarCamp 2014: “Intensive Auseinandersetzung in vertraulicher Atmosphäre”
Im Interview mit dem Crosswater Job Guide erläutert Rechtsanwältin Nina Diercks, warum “Candidate Experience” in allen seinen Perspektiven das zentrale Thema des HR BarCamps 2014 war und wie es dem BarCamp gelungen ist, einen dem Grunde nach wertvollen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen. Ein Schauplatz sei dabei auch die von Rechtsanwältin Nina Diercks gehaltene Session „Der heiße Sch*** der Personaler & Recht“ gewesen, in dem auch juristische Gesichtspunkte des Active Sourcing & Talent Relationship Manangement nachgefragt und äußerst rege diskutiert wurden.
Statement gegenüber dem PR-Journal zum HR BarCamp 2014: “Candidate Experience im Vordergrund”
In einem Statement gegenüber dem PR-Journal fasst Rechtsanwältin Nina Diercks den Fokus des HR BarCamps 2014 zusammen: Mit dem übergreifenden Thema ”Candidate Experience”, habe das BarCamp herausgearbeitet, wie und warum die Unternehmen ihre Bewerber bzw. Kandidaten ernst nehmen und wertschätzen sollten.
SocialMediaRecht.de ist “Fundstück der Woche” des RGBlog.de: ”Vom Schattendasein an den Sonnenplatz: Warum Agenturverträge und AGB im Kreativ-Business so wichtig sind”
In einem Beitrag zu Agenturverträgen und AGB verweist RGBlog.de auf die Artikelreihe “Agenturvertrag? Allgemeine Geschäftsbedingungen? – Muss das sein?!?” von Rechtsanwältin Nina Diercks, um auf das hohe Risiko für Agenturprojekte durch mangelhafte AGB und fehlende Verträge hinzuweisen.
Interview zum Datenschutz im Kundendialog mit Direkt+, Onlineportal der Deutschen Post für Entscheider im Dialogmarketing: “Rechtliche Klippen sicher umfahren”
Im Interview mit Direkt+, Onlineportal der Deutschen Post für Entscheider im Dialogmarketing erläutert Rechtsanwältin Nina Diercks die Grundzüge des Datenschutzes im Dialogmarketing: Schon die Frage, welche Daten im Dickicht von Datenschutz- bis Wettbewerbsregelungen schließlich auf welche Weise rechtskonform genutzt werden dürfen, lasse sich pauschal nicht so einfach beantworten. Die Einwilligung des Kunden sei dabei ein zentrales Tor für eine rechtlich einwandfreie Nutzung, aber nicht die einzige Schranke, die z.B. bei der Datenaggregation für sog. Profiling zu beachten ist. Daher werde eine frühzeitige fachliche Beratung immer wichtiger.
Kölner Foto-Urteil: “Die Entscheidung ist ihre Aufregung nicht wert”
Beitrag in der W&V (Werben & Verkaufen) vom Online-Chefredakteur Frank Zimmer, in dem der Blogbeitrag von RA’in Nina Diercks zu der Pixelio-Entscheidung des LG Köln aufgegriffen, besprochen und als Blogg-Tipp empfohlen wird.
“Wer den ersten Schritt nicht geht, kommt nirgendwo an” Rechtsexpertin Nina Diercks zur Laissez-faire-Mentalität im Netz und Herausforderungen 2014
Interview mit RA’in Nina Diercks zur den “rechtlichen Aussichten” im Jahr 2014 im RG-Blog von Ralph Günther.
Nina Diercks. Hamburger Menschen #18
Rechtsanwältin Nina Diercks einmal von der persönlichen Seite. Und zwar in der Interview-Reihe “Hamburger Menschen” der Mode-Bloggerin @kathrynsky. Nina Diercks. Hamburger Menschen #18.
“Social Media im Unternehmen – Zur Zweckmäßigkeit des Verbots der (privaten) Nutzung unter besonderer Berücksichtigung von § 88 TKG”
Der Fachaufsatz von RA’in Nina Diercks, erschienen in der Kommunikation & Recht, Ausgabe 01/14, S. 1, greift lösungsorientiert die Diskussion um Verbote der (privaten) Internet-, Email- und Social Media Nutzung am Arbeitsplatz vor dem Hintergrund des heute in Unternehmen geforderten Informations- und Kommunikationsverhalten der Mitarbeiter unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu § 88 TKG auf. Der vollständigen Artikel kann hier als pdf-Datei aufgerufen werden.
“Recht bei Facebook & Co”
Für den Radiosender DRadio Wissen gab RA’in Nina Diercks ein Interview zu Rechtsvorschriften in den sozialen Medien.
“Wann Arbeitgeber für private Mitarbeiter-Posts haften”
Gastbeitrag in der LEAD digital von RA’in Nina Diercks zur Tatsache, dass der BusinessPunk-StartUp-Digital-Unternehmens-Hipster-Chef ebenso wie der Krämer um die Ecke verpflichtet ist, wettbewerbsrechtliche Vorgaben in der Unternehmenskommunikation zu beachten.
“Intern hört die Freundschaft auf”
Artikel von Constantin Gillies in der COMPUTERWOCHE über das Verhalten deutscher Firmen zwar extern Facebook & Co für das Marketing zu nutzen, intern die Nutzungsmöglichkeiten aber weiterhin für die Mitarbeiter stark zu beschränken. Mit juristischen Anmerkungen von RA’in Nina Diercks, COMPUTERWOCHE vom 04.11.2013.
“Nachgefragt: Wem gehören die ganzen Xing Kontakte? Fallbeispiel Recruiter”
Interview mit RA’in Nina Diercks, geführt von Robindro Ullah (Head of Employer Branding and HR Communicaton der Voith GmbH) und hier im “HR in mind”-Blog nachzulesen.
“Gefällt mir nicht mehr!”
Beleidigungen, Schmähungen und Pöbeleien sind in sozialen Netzwerken ein alltägliches Übel. Das Tennismagazin (vollständiger Artikel hier) beschäftigt sich in der Ausgabe 05/13 mit dieser Thematik. Mit O-Tönen von RA’in Nina Diercks.
“Pöbel-Kommentar: Warum die ‘Augsburger Allgemeine’ Nutzerdaten herausgeben muss”
Interview mit RA’in Nina Diercks in W&V Online.
„Die Tücken der neuen Medien“
Essay von RA’in Nina Diercks zur Notwendigkeit und der Ausgestaltung Social Media Guidelines in Unternehmen, Human Resources Manager (vollständiger Artikel), Ausgabe 03/12.
“Easy Jet räumt verdeckte Werbung mit Ross Antony ein”
Interview/O-Ton von RA’in Nina Diercks bei W&V Online