Ziel unserer Arbeit ist es stets, dass Sie eine Vertretung vor Gericht nicht benötigen. Dieses Ziel erreichen wir zum einen durch das gemeinsame Erarbeiten rechtskonformer Lösungen für Ihr geplantes Projekt oder für Ihr Geschäftsmodell. Das gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich im Hinblick auf datenschutzrechtliche Fragestellungen. Zum anderen setzen wir auf eine praxisorientierte Vertragsgestaltung, die die Zusammenarbeit mit Ihren Partnern von Beginn an auf ebenso solide wie streitvermeidende Beine stellt. Gern begleiten wir Sie dazu auch in Vertragsverhandlungen und setzen uns durchsetzungsstark für die für Ihr Unternehmen bestmögliche Position ein.
Doch wenn alles nichts nützt, das Kind schon in den sprichwörtlichen Brunnen gefallen ist, also etwa die Vergleichsverhandlungen zu streitigen Punkten bezüglich der Vertragsausführungen zu scheitern drohen oder nicht zielführend wären, streiten wir selbstverständlich ebenso konsequent wie zielorientiert für die Durchsetzung Ihrer Rechte.
Ebenso stehen wir fest an Ihrer Seite, wenn Sie in den Fokus einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde gelangen und bspw. eine Anweisung zur Auskunft zu datenschutzrechtlichen Vorgängen in Ihrem Unternehmen und/oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben.
Ein wenig anders stellt sich das Ganze im Arbeitsrecht dar. Gerade wenn es um Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geht, steht man schnell “vor Gericht”. Allerdings handelt es sich hierbei zunächst um den sogenannten Gütetermin – und das bedeutet nichts anderes, als dass vor dem Gericht noch nach einer einvernehmlichen Einigung gesucht wird. Doch auch hier gilt: Lässt sich keine annehmbare Einigung erzielen, streiten wir gern für das richterliche Urteil zu Ihren Gunsten.
Das Team der Anwaltskanzlei Diercks streitet für Ihr Unternehmen im IT-| Medien-| Datenschutz- und Arbeitsrecht. Nehmen Sie gern einfach unverbindlich Kontakt auf.