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Wer sich bereits beruflich im Bereich des Datenschutzrechts aufhält, dem fällt bei der Frage nach einer etablierten Veranstaltung sofort eine ein: Die Kölner Datenschutzrechtstage!

Am 20. und 21. Juni werden in Köln wieder Probleme des Datenschutzrechts erörtert wie auch lösungsorientierte Ansätze erläutert. Zielgruppe dieser Veranstaltung sind RechtsanwältIinnen (insbesondere auch im Schwerpunkt Datenschutzrecht), FachanwältIinnen für Informationstechnologierecht, RichterInnen, Datenschutzbeauftragte und IT-Verantwortliche in Unternehmen sowie Behörden und Verbände.
Rechtsanwältin Nina Diercks wird auch an dem diesjährigen Kongress mit einem Vortrag zu dem Thema „Existiert ein datenschutzrechtliches Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats? – Spoiler: Nein!“ teilnehmen. Frau Diercks Vortrag beinhaltet folgende Schwerpunkte:

  • Wie kommt es zur Annahme eines „allgemeinen Mitbestimmungsrechts im Datenschutz?
  • Gegenstand und Umfang des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG im Licht der ständigen Rechtsprechung
  • Gegenstand und Umfang  der Informationspflicht,  Grenze der Wächterfunktion nach § 80 BetrVG

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